Die Bank von Litauen hat „Nordstreet“ eine Lizenz für die Bereitstellung von Crowdfunding-Dienstleistungen gemäß der in der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) geltenden Verordnung über europäische Crowdfunding-Dienstleister (Regulation on European Crowdfunding Service Providers) erteilt.
Diese Lizenz ermöglicht es uns, breiter tätig zu werden, bringt mehr Systematik in unsere Arbeit und eröffnet uns und Ihnen neue Möglichkeiten.
Wir informieren interessierte Parteien über die Unterschiede zwischen der neuen und der alten Lizenz.
• Die SFR ermöglicht es, Dienstleistungen in allen EU- und EWR-Ländern anzubieten;
• Investoren werden in Gruppen unterteilt (mit und ohne Investitionserfahrung);
• Unerfahrenen Investoren wird eine viertägige Bedenkzeit eingeräumt, in der sie ihren Antrag zurückziehen können;
• Für unerfahrene Investoren, die mehr als 1.000 EUR oder 5 % ihres Vermögens investieren, muss eine Risiko-Warnung gegeben werden, und der Investor muss seine Zustimmung erteilen;
• Es gilt ein detaillierterer Eignungstest, der regelmäßig überprüft werden muss;
• Die Plattform ist verpflichtet, die Fähigkeit zur Verlustaufnahme zu modellieren;
• Die Plattform muss das Wesentliche Informationsdokument für den Investor (PIID) veröffentlichen;
• Die Kreditbewertung wird umfassender, aber nicht obligatorisch;
• Es wird automatisches Lending ermöglicht – die Investition von im Voraus zugewiesenen Mitteln des Investors in Darlehensprojekte, die von einem Crowdfunding-Dienstleister gemäß den im Voraus festgelegten objektiven Kriterien des Kunden durchgeführt wird. Es werden auch zusätzliche Schutzmaßnahmen für Investoren festgelegt: Das automatische Lending erfolgt mindestens nach zwei Kriterien (Zinssatz, Kreditbewertung, Tätigkeitsbereich usw.);
• Der Crowdfunding-Dienstleister ist verpflichtet, Prozesse und Verfahren zu haben, um Projekte aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten;
• Der Crowdfunding-Dienstleister ist verpflichtet, den Kunden verschiedene Informationen über das automatisch erstellte Portfolio bereitzustellen;
• Automatisches Lending darf nicht zu einer individuellen oder kollektiven Vermögensverwaltung führen;
• Der Crowdfunding-Dienstleister darf für die Tätigkeit des automatischen Lending keine Anreize (Inducements) annehmen;
• Automatisches Lending wird nicht als Investitionsempfehlung betrachtet, solange die Auswahlkriterien der Projekte und der Ausführungsprozess klar und objektiv sind;
• Ein Sekundärmarkt, der sogenannte Anzeigetafel, ist vorgesehen, um Assoziationen mit einem regulierten Sekundärmarkt gemäß der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) zu vermeiden. Die Hauptmerkmale der Anzeigetafel: Sie ist nur für Darlehen und gekaufte oder verkaufte Wertpapiere vorgesehen, die auf derselben Crowdfunding-Plattform gewährt wurden;
• Zusammen mit dem Darlehen muss auch das PIID veröffentlicht werden;
• Es muss Informationen über die Funktionsweise der Anzeigetafel und den Ausschluss des Schutzes durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz bereitgestellt werden;
• Es gilt eine vereinfachte Bewertung der Zuverlässigkeit der Projektinhaber.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32020R1503
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